Der Weg ins Wohneigentum

Avatar of selz selz - 05. August 2020 - Wirtschaft

Pressemitteilung: Wohneigentum ist sicherer Hafen für Privathaushalte

Berlin, 2. Juni 2020 – „Wohneigentum ist der sichere Hafen für Privathaushalte – gerade und vor allem auch in Krisenzeiten.“ Das sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, und macht auf die Bedeutung von Wohneigentum aufmerksam.

„Die finanziellen und psychologischen Folgen der Corona-Pandemie und der Eindämmungsmaßnahmen betreffen Eigentümer natürlich auch, aber in deutlich geringerem Maße als Mieter. Wohneigentümer genießen ein höheres Maß an finanzieller und emotionaler Sicherheit als Mieter, obwohl beide in gleichem Maße möglicherweise in diesen Tagen von Kurzarbeit oder Jobverlust bedroht sind. Wohneigentum ist mehr als einfach nur eine Wohn- und Anlageform unter vielen“, so Schick.

Der IVD erläutert in einer neuen Serie von Servicemitteilungen die konkreten Vorteile des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung, wägt dabei auch die Herausforderungen ab. Warum ist Wohneigentum von Vorteil? Wie erwirbt man am besten Wohneigentum? Wie unterhält man Wohneigentum? Diese Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Serie, die in den kommenden Wochen veröffentlicht wird.

Finanzielle Sicherheit
Selbstnutzer, egal ob sie im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben, sind in mehreren Hinsichten finanziell deutlich besser gestellt als Mieter. So verfügten Haushalte mit Wohneigentum im Jahr 2018, laut der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes, durchschnittlich über rund acht Mal so viel Nettovermögen wie Mieterhaushalte. Das Durchschnittsvermögen von Haushalten mit Wohneigentum betrug demnach 330.000 Euro, das von Mieterhaushalten lediglich 40.000 Euro.
In Wohnimmobilien angelegtes Vermögen ist darüber hinaus sehr wertbeständig. Denn Immobilien unterliegen, anders als Aktien, auch in Krisenzeiten selten starken Wertschwankungen (siehe Grafik). Das gilt besonders für Wohnimmobilien. Der Markt ist nach wie vor von einem strukturellen Nachfrageüberhang geprägt. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Preise wieder steigen werden, wenn das Transaktionsgeschehen wieder Fahrt aufnimmt. Für Bestandseigentumswohnungen mit mittlerem Wohnwert beispielsweise rechnet der IVD in diesem Jahr mit einer Preisdynamik von vier bis fünf Prozent.

Emotionale Sicherheit
Selbstnutzer verfügen auch über mehr und bessere Möglichkeiten, mit den alltäglichen Folgen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen umzugehen. So entsprechen die eigenen vier Wände den konkreten Bedürfnissen der Bewohner meist besser als eine Mietwohnung. Denn häufig investieren Käufer mehr Zeit in die Suche und Auswahl des Objekts. Zudem haben Eigentümer einen größeren Spielraum bei der individuellen Gestaltung und Einrichtung.

Wohneigentum weist im Durchschnitt auch eine höhere Aufenthaltsqualität auf. So verfügten im Jahr 2018 laut Stichprobe des Statistischen Bundesamtes Eigentümerhaushalte im Durchschnitt über 124,5 Quadratmeter Wohnfläche, Mieterhaushalte dagegen nur über 70,5 Quadratmeter.

Schick: „Wohneigentümer sind auf Krisenzeiten besser vorbereitet und können damit einhergehende Schwierigkeiten besser bewältigen. Es lohnt sich daher auch jetzt mit der Wohneigentumsbildung zu starten. Wohneigentum ist erschwinglich. Die Preisdynamik wird sich dieses Jahr auch aufgrund der Corona-Krise weiter abschwächen. Der Zinssatz wird mittelfristig auf dem derzeitigen niedrigen Niveau verharren.“ Der IVD-Präsident verweist zudem auf eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, wonach sich in Deutschland fast überall kaufen mehr lohnt als mieten. Laut IW Köln ist das in 393 von 401 Landkreisen der Fall.

Pressemitteilung: Wohneigentum fördern: Politischen Willen auch umsetzen – IVD befürchtet Stillstand nach Ende des Baukindergelds

Berlin, 30. Juni 2020 – „Das Eigenkapital stellt das Nadelöhr für Eigentumserwerber dar. Gerade junge Familien benötigen hierbei dringend Unterstützung.“ Darauf macht Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland IVD, heute in Berlin aufmerksam. Der politische Wille zur Förderung von Wohneigentum müsse auch umgesetzt werden. 

Schick: „Mit der Einführung des KfW-Bürgschaftsprogramms und einer Senkung sowie Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer wäre den jungen Kaufinteressenten unkompliziert geholfen. Beide wichtigen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wurden leider noch nicht realisiert. Zudem sollte das Baukindergeld unbedingt verlängert werden. Ohne seine Fortsetzung kommt die politische Förderung von Wohneigentum komplett zum Stillstand.“ Wie jetzt bekannt wurde, will die Bundesregierung erst in der neuen Legislaturperiode entscheiden, ob sie das Baukindergeld neu auflegen wird.

Es droht also Stillstand beim Thema Wohneigentum – und nicht nur das. Mit dem gesetzlichen Vorhaben, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen weiter einzuschränken, werde der Zugang zu Wohneigentum sogar noch deutlich erschwert. „Der Erwerb von Bestandswohnungen ist somit kaum noch möglich. Dabei zeigt gerade das Baukindergeld, dass junge Familien mit der Förderung vor allem in Bestandswohnungen investieren wollen und können. Den teuren Neubau kann sich ein Haushalt mit kleinem und mittlerem Einkommen einfach nicht leisten“, sagt der IVD-Präsident.

Schick verweist auf die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des IVD. Demnach ist fehlendes Eigenkapital für mehr als zwei Drittel (68 Prozent) der befragten Mieter das größte Hindernis bei der Bildung von Wohneigentum. Befragt nach den Gründen nannten 41 Prozent der Teilnehmer, dass ihr Haushaltseinkommen zu gering sei, um Eigenkapital zu bilden. 16 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass die niedrigen Zinsen es schwierig gestalten, genug Eigenkapital anzusparen. Lediglich 13 Prozent der Befragten sind laut Selbstauskunft nicht bereit, zu Sparzwecken auf Konsum und Reisen zu verzichten. 

Der IVD-Präsident weist darauf hin, dass es auch für Erwerber ohne ausreichende Ersparnisse mitunter individuelle Möglichkeiten gibt, das Eigenkapital zu substituieren. Erwerber könnten beispielsweise mit ihrer Bank über einen geringeren Eigenkapitalanteil verhandeln. Das verteuere zwar den Kredit, weil die Bank das zusätzliche Risiko mit Zinsaufschlägen einpreist. Aufgrund der niedrigen Basiszinsen bleibe der Immobilienerwerb in den meisten Fällen aber erschwinglich. Auch das familiäre Umfeld mit möglichen späteren Erbschaften und Zuschüssen von Eltern oder Großeltern sollte in Betracht gezogen werden. Ist in der Familie Immobilienbesitz vorhanden, könne man diesen zur Absicherung des Baukredits nutzen. 

„Die beste private Altersvorsorge und Absicherung seiner Kinder für die Zukunft ist und bleibt die eigene Immobilie“, sagt Schick. Angesicht der Corona-Krise und ihren Auswirkungen auf die Finanzmärkte werde dies derzeit immer deutlicher.

Die IVD-Umfrage zeigt auch, dass trotz der Schwierigkeit, Eigenkapital bilden zu können, das Interesse an Wohneigentum ungebrochen hoch ist. 51 Prozent der Mieter in Deutschland würden gerne Wohneigentum besitzen. 39 Prozent der befragten Mieter brachten dabei in der Umfrage ihre Sorge vor deutlichen Mieterhöhungen in der Zukunft zum Ausdruck und sprachen sich deshalb für Kaufen statt Mieten aus. Jeder fünfte Mieter (21 Prozent) sorgt sich, dass ihn sein Vermieter vor die Tür setzen könnte.


Der IVD erläutert in einer Serie von Servicemitteilungen die konkreten Vorteile des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung, wägt dabei aber auch die Herausforderungen ab. Warum ist Wohneigentum von Vorteil? Wie erwirbt man am besten Wohneigentum? Wie unterhält man Wohneigentum? Diese Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Serie, die in den kommenden Wochen veröffentlicht wird.

Bereits erschienen: Teil 1 – Wohneigentum ist sicherer Hafen für Privathaushalte
ivd.net/2020/06/wohneigentum-ist-sicherer-hafen-fuer-privathaushalte/

Pressemitteilung: Wie der Staat den Traum vom Eigenheim unterstützt und darüber hinaus fördern sollte

Berlin, 27. Juli 2020 Wer Wohneigentum erwerben will, kann in Deutschland staatliche Förderung in Anspruch nehmen. „Es gibt viele Förderprogramme, die private Haushalte beim Kauf oder Bau der eigenen vier Wände unterstützen. Allerdings werden längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Dieses ungenutzte Potenzial bezieht sich sowohl auf die Kaufinteressenten als auch auf den Gesetzgeber“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD. 

Eine aktuelle IVD-Umfrage hat ergeben, dass sich lediglich knapp ein Drittel aller potenziellen Haus- und Wohnungskäufer nach weiteren Fördermöglichkeiten – neben dem öffentlich bekannten Baukindergeld – erkundigen. „Dabei lohnt es sich, sich vor der Kaufentscheidung über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren. Mit der passenden Förderung kann der Traum vom Eigenheim auch ohne großes Vermögen in Erfüllung gehen. Angesichts der niedrigen Zinsen für Immobilienkredite sind Wohnimmobilien erschwinglicher, als viele denken“, sagt Schick. „Baukindergeld, KfW-Kreditprogramm, Wohnungsbauprämie und länderspezifische Fördermaßnahmen bieten einen breiten Mix an Unterstützung - dennoch reichen die bestehenden Förderinstrumente nicht aus. Junge Familien müssen besonders beim Eigenkapital unterstützt werden, denn das stellt die größte Hürde beim Eigentumserwerb dar. Die Politik hat die richtigen Maßnahmen im Koalitionsvertrag definiert, aber leider noch nicht umgesetzt. Das muss nun dringend passieren“, so Schick.

Grunderwerbsteuer senken und Freibeträge einführen

Der IVD-Präsident verweist auf die Überprüfung der Grunderwerbsteuer, wie es im Koalitionsvertrag festgelegt wurde. Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer die Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Seitdem gab es 28 Erhöhungen. Wer eine Wohnimmobilie kaufen möchte, muss bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises direkt als Grunderwerbsteuer an den Staat entrichten. „Die Grunderwerbsteuer muss wieder auf ein vernünftiges Maß von höchstens 3,5 Prozent gesenkt werden. Zudem sollte Erst-Erwerbern von selbstgenutztem Wohneigentum ein Freibetrag gewährt werden“, sagt Schick. Grundsätzlich sei in einem weiteren Schritt zu überlegen, ob die Grunderwerbsteuer bei selbstgenutzten Immobilien nicht ersatzlos gestrichen werden sollte. Der Staat verdiene bereits am Bau von Wohnungen und Häusern über die Umsatzsteuer auf Bauleistungen, Einkommens- und Lohnsteuer des Handwerks und Architektenleistungen sowie anderen üblichen Abgaben kräftig mit. „Die Grunderwerbsteuer ist somit eine Doppelbesteuerung am Bau“, erklärt Schick und verweist auf die Niederlande, wo der Neubau unabhängig von der späteren Nutzungsart einmalig von der Grunderwerbsteuer ausgenommen ist.  

KfW-Bürgschaftsprogramm einführen

Angesichts der niedrigen Zinsen ist Wohneigentum nach wie vor erschwinglich. Allerdings ist es auch mit niedrigen Zinsen schwerer, das nötige Eigenkapital anzusparen. Um den Eigenkapitalengpass zu überbrücken, ist deshalb laut Koalitionsvertrag ein KfW-Bürgschaftsprogramm (Bürgschaften für mindestens 20 Prozent der Erwerbskosten) vorgesehen. Dieses staatliche Förderinstrument müsse nun endlich umgesetzt werden, damit mehr Menschen und vor allem junge Familien die Eingangshürde zum Wohneigentum nehmen können, fordert der IVD. 

Baukindergeld entfristen – Neubau fördern

„Da sich bis zum Ende des Jahres aufgrund der Corona-Pandemie die Entscheidungs-, Genehmigungs- und Transaktionsprozesse erheblich verzögert haben, sollte das Baukindergeld entfristet werden“, sagt Schick. Laut aktueller IVD-Umfrage wollen seit Einführung des Baukindergeldes deutlich mehr Familien Wohneigentum erwerben. 87 Prozent der IVD-Mitglieder stellen diesen Trend fest. „Diesen Schwung gilt es zu nutzen und fortzusetzen“, so der IVD-Präsident. Zusätzlich könnte das Baukindergeld als Konjunkturprogramm dienen, wenn der Neubau gegenüber dem Kauf von Bestandswohnungen privilegiert würde.  

Förderprogramme für Wohneigentumswerber: 

Baukindergeld 

Seit dem 18. September 2018 unterstützt das Baukindergeld Familien mit Kindern beim Kauf oder Bau von Wohneigentum. Familien, die eine Immobilien kaufen oder bauen, um selbst darin zu wohnen, erhalten vom Staat zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro pro Kind. Die Kinder müssen im Haushalt leben und unter 18 Jahre alt sein. Das Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten. Zudem können Anträge erst nach dem Einzug in die Immobilie gestellt werden.

Wer vom Baukindergeld profitieren will, darf sich nicht mehr zu viel Zeit lassen: Zwar nimmt die KfW noch bis zum 31. Dezember 2023 Anträge auf Baukindergeld entgegen. Allerdings muss der Kaufvertrag für die Immobilie spätestens am 31. Dezember 2020 unterschrieben (beziehungsweise die Baugenehmigung bis dahin erteilt) sein, damit Familien für diese Immobilie noch Anspruch auf das Baukindergeld haben.

 KfW-Förderprogramme

Das KfW-Wohneigentumsprogramm sieht vergünstigte Kredite für Eigenheimerwerber vor. Der von der KfW geförderte Kreditbetrag liegt bei bis zu 100.000 Euro und sieht einen effektiven Jahreszins ab 0,75 Prozent vor. Wohnungskäufer erhalten das Darlehen nicht direkt von der KfW, sondern es muss vom Finanzierungspartner beantragt werden, also beispielsweise von der den Eigenheimerwerb finanzierenden Hausbank.

 Für sogenannte KfW-Effizienzhäuser, also besonders energieeffiziente Häuser beziehungsweise entsprechende Eigentumswohnungen, sind sogar noch bessere Förderbedingungen vorgesehen. Wer eine solche Wohnimmobilie selbst baut oder eine entsprechende Neubauimmobilie erwirbt, erhält bis zu 120.000 Euro Förderkredit. Darüber hinaus sieht die KfW für solche Fälle Tilgungszuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro vor. Wer seine Wohnimmobilie auf den KfW-Standard saniert oder eine entsprechende Immobilie kauft, erhält ebenfalls bis zu 120.000 Euro Förderkredit und Tilgungszuschüsse in Höhe von bis zu 48.000 Euro.

Auch der Kauf von Genossenschaftsanteilen wird von der KfW mit einem Förderkredit unterstützt. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 50.000 Euro, der effektive Jahreszins beginnt bei 0,75 Prozent. Zudem sind kostenlose außerplanmäßige Tilgungen möglich.

Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie wird das Ansparen für Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums gefördert. Dabei werden die jährlichen Beträge, die im Rahmen eines Bausparvertrags oder ähnlichen Sparvertrags zurückgelegt werden, mit 8,8 Prozent bezuschusst. Anspruch auf die Prämie haben unbeschränkt steuerpflichtige Personen ab dem 16. Lebensjahr.

 Der Zuschuss ist an Bedingungen geknüpft. Der jährliche Sparbetrag muss mindestens 50 Euro betragen. Gefördert wird ein jährlicher Sparbetrag von maximal 512 Euro bei Singles und 1024 Euro bei Verheirateten. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf für Singles 25.600 Euro und für Verheiratete 51.200 Euro nicht überschreiten.

Zum 1. Januar 2021 wird die Wohnungsbauprämie neu aufgelegt. Der Prämiensatz steigt auf 10 Prozent. Der maximal förderfähige jährliche Sparbetrag steigt auf 700 Euro bei Singles und 1.400 Euro bei Verheirateten. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich auf 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Verheiratete. 

Länderspezifische Förderprogramme

Alle Bundesländer mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns haben jeweils eigene Förderprogramme, mit denen der Bau oder Erwerb von Wohneigentum unterstützt wird. Ein Beispiel ist etwa das „Baukindergeld Plus“ in Bayern. Der Freistaat Bayern erhöht das Baukindergeld des Bundes, das jährlich 1.200 Euro pro Kind vorsieht, um 300 Euro, sodass Familien dort jährlich 1.500 Euro Zuschuss pro Kind für den Kauf von Wohneigentum erhalten.

Auch viele Kommunen greifen Wohneigentumserwerbern unter die Arme. Die Förderprogramme sind dabei sehr vielfältig. Mancherorts werden Familien gefördert, woanders die Ansiedlung in bestimmten Gebieten. Vor der Kauf- oder Bauentscheidung sollte man sich deshalb im Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde über etwaige Programme informieren.

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Der IVD erläutert in seiner Eigentums-Serie die konkreten Vorteile des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung, wägt dabei aber auch die Herausforderungen ab. Warum ist Wohneigentum von Vorteil? Wie erwirbt man am besten Wohneigentum? Wie unterhält man Wohneigentum? 

 https://ivd.net/2020/06/wohneigentum-foerdern-politischen-willen-auch-umsetzen-ivd-befuerchtet-stillstand-nach-ende-des-baukindergelds/

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