Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immo-biliengeschäft der Dr. Selz Grundvermögen GmbH

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Dr. Selz Grundvermögen GmbH (im Folgenden auch „Makler“ genannt) und dem Kunden. Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl der Verkäufer als auch Käufer einer Immobilie sein sowie der Vermieter oder Mieter.

(2) Für Kaufleute i.S. des HGB gelten diese AGB auch dann ausschließlich, wenn abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird sowie für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer neuen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Zustandekommen des Maklervertrages

(1) Im Falle eines Kaufobjektes kann der Maklervertrag auch mündlich oder konkludent dadurch zustande kommen, dass der Makler die Immobilie z.B. im Internet, Zeitung, Aushang unter Provisionsnennung anbietet, und ein Interessent daraufhin Leistungen beim Makler wie z.B. ein Exposé abruft. In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich bzw. konkludent zustande.

(2) Im Falle eines Mietobjektes kommt der Vertrag zwischen dem Makler und dem Vermieter mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande.

(3) Im Falle eines Mietobjektes entsteht ein Maklervertrag zwischen dem Makler und dem Wohnungssuchenden nur, wenn ein Suchauftrag in Textform geschlossen wird. Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und einem Makler ist nicht möglich.

3. Doppeltätigkeit des Maklers

(1) Im Falle eines Kaufobjektes, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

(2) Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.

4. Vorkenntnis

Ist ein Objekt dem Kunden bereits bekannt, so ist er verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers entsprechend zu belegen.

5. Verbot der Weitergabe

Alle erteilten Informationen und Unterlagen inkl. der Objektnachweise sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Weitergebende im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/ Kaufvertrag) für die Provision.

6. Haftung

(1) Die weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. stammen vom Veräußerer bzw. Vermieter oder einem beauftragenden Dritten. Die Angaben wurden weder auf deren Vollständigkeit noch Richtigkeit geprüft. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Makler keine Haftung.

(2) Der Makler und seine Mitarbeiter haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptpflicht ist die Haftung des Maklers der Höhe nach begrenzt auf vorhersehbare und typische Schäden.

7. Provisionsanspruch

(1) Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zustande kommt. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).

(2) Es gelten die jeweils vertraglich vereinbarten oder im Inserat/ Exposé genannten Provisionssätze. Die Provision ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler das Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(4) Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der zunächst wirksam geschlossene Vertrag einvernehmlich wieder aufgehoben oder aufgrund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts rückgängig gemacht wird.

8. Schriftform

Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i.S.v. § 305b BGB.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist am Geschäftssitz des Maklers, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.